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LIEFERUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Lieferungs- und Geschäftsbedingungen.

1. Preise

Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Es gelten die individuell vereinbarten Preise gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung.

Für alle weiteren, nicht explizit verhandelten Leistungen gilt unsere aktuelle Preisliste.

2. Urheberrecht

Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigung gleichwohl entstehen könnten, die Haftung.

3. Lieferung

a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigen können nicht abgeleitet werden.

b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet, Kistenpackung bei freier Rückgabe zu 2/3 des berechneten Betrages gutgeschrieben.

c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit innegehalten.

4. Gewährleistung

a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.

c) Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrage von höchstens € 5.112,92 nach Maßgabe eines seitens des Fachverbandes Reprografie e.V. abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Fachverbandes Reprografie e.V. wird nicht begründet. Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tage nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert des vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.

5. Mängelrüge

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen, nach Lieferung schriftlich erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen Dritte hat, ohne daß es dazu zu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.

7. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

8. Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt stets der Sitz des Lieferers.

9. Unwirksamkeit

Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung. Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen werden nicht vorgenommen!